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   BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07   

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BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07 (https://dejure.org/2007,10368)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07 (https://dejure.org/2007,10368)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 11/07 (https://dejure.org/2007,10368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Heilung eines formellen Mangels im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof durch Anhörung eines Antragstellers im Beschwerdeverfahren; Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall eines Rechtsanwalts ohne Gefährdung der Interessen von Rechtssuchenden

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; InsO § 26 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03).
  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02

    Interesse der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Eine solche Selbstbeschränkung ist - worauf schon der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat - nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03, vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Die Zweifel des Antragstellers an der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung teilt der Senat nicht (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. vom 31. August 2005 - 1 BvR 912/04, NJW 2005, 3057).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Ein Ausnahmefall im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 17/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Eine solche Selbstbeschränkung ist - worauf schon der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat - nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03, vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
    Eine solche Selbstbeschränkung ist - worauf schon der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat - nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03, vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02).
  • BGH, 25.04.2005 - AnwZ (B) 81/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 29/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Heilung

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 2. Juli 2007 - AnwZ (B) 65/06; Beschl. vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 11/07).
  • BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20

    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der

    Die Rüge des Beschwerdeführers, das Anwaltsgericht habe seinem Verlegungsantrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests über seine krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit zu Unrecht nicht stattgegeben und in seiner Abwesenheit verhandelt (§ 134 BRAO), greift bereits deshalb nicht durch, weil eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Anwaltsgericht jedenfalls durch die erneute Sachprüfung durch den Anwaltsgerichtshof, an dessen mündlicher Verhandlung der Beschwerdeführer auch persönlich teilgenommen hat, geheilt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 11/07, juris Rn. 4; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 134 Rn. 12).
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